Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie einer Person oder einer Sache
einen Schaden zufügen. Auch ein Vermögensschaden kann aus einem schuldhaften Verhalten entstehen.
Eine Haftpflichtversicherung reguliert die entstandenen Schäden und wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab.
Durch die Versicherung werden berechtigte Schadensersatzansprüche reguliert,
die an Sie gestellt werden. Zuvor prüft die Versicherung die Ansprüche und wehrt gegenfalls ungerechtfertigte Ansprüche ab. Die anfallenden Kosten für einen möglichen Prozess übernimmt die Versicherungsgesellschaft.
Grundsätzlich sind Personen- und Sachschäden versichert. In manchen Tarifen sind Mietsachschäden
und Vermögensschäden bis zu einer bestimmten Summe ebenfalls versichert.
Die Höhe der Versicherungssumme sollte mind. 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden betragen.
Wir achten darauf, dass die Versicherungssumme in der Regel noch höher vereinbart wird,
um nicht in eine Haftungssituation zu geraten.
Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert.
Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn dieser bei mitversicherten Personen entsteht.
So zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind z.B. den Fernseher der Eltern kaputt macht.
Natürlich sind auch eigen zugeführte Schäden nicht versichert.
Weitere Informationen zu den einzelnen Haftpflichtversicherungen finden Sie in den jeweiligen Reitern.
Bei Fragen helfen wir Ihnen selbstverständlich weiter!