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Die Kfz-Versicherung

Fleet


Die Kfz-Versicherung für die Fahrzeuge eines Selbstständigen oder eines Freiberuflers
bedürfen einer individuellen Kalkulation. 
Es gibt viele Anbieter mit speziellen Tarife, gerade für bestimmte Branchen.
(z.B. Baugewerbe, Transportgewerbe, Taxigewerbe, usw.) 





Holen Sie sich bei uns ein unverbindliches Angebot!
Ein Vergleich spart Geld und möglichweise profitieren Sie von besseren Leistungen!

 

Kfz-Flotten-Lösungen

Parking


Wir bieten Ihnen Lösungen ab dem ersten Motorfahrzeug an!

Ab drei motorisierten Fahrzeugen gibt es attraktive Sondereinstufungsmöglichkeiten
und erstklassigen Versicherungsschutz. 
Unter anderem ist die GAP-Deckung – für Leasing-und kreditfinanzierte Fahrzeuge –
beitragsfrei mitversichert!



Ab 10 motorisierten Fahrzeugen wird meist ein einheitlicher Beitragssatz vereinbart.                                                                                                                    Dies hat den Vorteil, dass neu hinzukommende Fahrzeuge gleich die günstige Einstufung erhalten.                                                                                              Ggf. kann für den Fuhrpark auch Stückprämien vereinbart werden, was einen weiteren Prämienvorteil inne hätte.

Ab 30 motorisierten Fahrzeugen werden Rahmenverträge mit einem Gewinnbeteiligungsmodell vereinbart.                                                                                    In einem individuellen Vergleich erhalten Sie von uns die entsprechenden Angebote.


Was gibt es zu beachten?

Nicht selten erleben wir, dass die Fahrzeuge nicht korrekt versichert sind. Entweder wurde der Verwendungszweck falsch angegeben
oder der Versicherungsschutz wurde nicht ausreichend abgeschlossen. Das böse Erwachen zeigt sich dann spätestens im Schadenfall.                                    Entweder wird die Leistung versagt oder gekürzt. Im schlimmsten Fall müssen noch (Straf)-Prämien nachgezahlt werden.

Abgrenzung Fahrzeugart und Verwendungszweck:

Fahrzeugart:

Lieferwagen (Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
Lkw über 3,5 t zulässige Gesamtmasse
(Sattel-)Zugmaschine
Anhänger und Auflieger

Verwendung:

Werkverkehr (Beförderung von eigenen Gütern)
Gewerblicher Güterverkehr (Beförderung von fremden Gütern gegen Entgelt)
Umzugsverkehr (Beförderung von Umzugsgut)
Treibstoff- oder Heizölbeförderung
Vermietung an Selbstfahrer (gewerbsmäßige Vermietung ohne Gestellung eines Fahrers)


Welcher Versicherungsschutz sollte vereinbart sein/werden?

Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung) sollte je nach Fahrzeugalter und Fahrzeugwert
eine Voll-oder Teilkaskoversicherung vereinbart werden. Auch der Schutzbrief (Pannen-und Unfallhilfe) sollte generell ein Muss sein.
Übrigens ist der Schutzbrief auch für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, abschließbar. Weiterhin sollte der Fahrerschutz vereinbart werden!

Bei uns können Sie auch die GAP-Deckung – für Leasing-und kreditfinanzierte Fahrzeuge – beitragsfrei in Ihrem Vertrag erwarten.
Für Nutzfahrzeuge bieten wir in unseren Beratungen auch die sogenannten Brems-Bruch-und Betriebsschäden an. (BBB-Schäden)
Nicht selten werden uns Schäden gemeldet, die nicht Bestandteil einer Kaskoversicherung sind, sondern Betriebsschäden darstellen.
Auch innere Betriebsschäden können eine sinnvolle Ergänzung sein.

Nur durch einen unabhängigen Vergleich können Sie von einem optimalen Preis-Leistungsverhältnis profitieren!
Gerne erstellen wir Ihnen eine individuell abgestimmte Lösung!

 

 

 

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