Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer
als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen
der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft
und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt
oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Da jedoch die Betriebe unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt sind, muss mehr differenziert werden.
Eine Arztpraxis steht vor anderen Herausforderungen als ein Gastronomiebetrieb.
Ein Rechtsanwalt hat andere Haftpflichtrisiken wie z.B. ein das Baugewerbe.
Wir überprüfen gern Ihren jetzigen Vertrag und zeigen Ihnen die möglichen Deckungslücken.
Nur durch einen unabhängigen Vergleich können Sie von einem optimalen Preis-Leistungsverhältnis profitieren!
Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen.
Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein.
Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände
aften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für ihre Fehler
in Regress genommen werden.
Hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Versicherungsschutz!
Die D&O sichert Mitglieder der geschäftsführenden Organe gegen die Folgen von betrieblichen Fehlentscheidungen ab.
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Die Police bietet Schutz gegen Fehler bei der Berufsausübung eines Gewerbetreibenden
oder Freiberuflers, sei es wegen fehlerhafter Beratung seiner Kunden
oder wegen Fehler bei Vermittlung, Begutachtung oder Verwaltung.
Der Versicherungsschutz ist daher speziell ausgerichtet auf Dienstleistungsbranchen.
Für bestimmte Berufsgruppen schreibt der Gesetzgeber zum Schutze von Dritten, insbesondere Verbrauchern,
den Abschluss einer Berufshaftpflicht gegen Vermögensschäden vor. (Pflichtversicherung)
Welche Berufsgruppen können abgesichert werden?
Für die meisten Branchen existiert ein überwiegend einheitliches Deckungskonzept mit kompakten Bedingungen
für einfache Handhabung bei maximaler Flexibilität.
Für freie Berufe und Gewerbetreibende, die der Pflichtversicherungen unterliegen, insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater,
bieten wir Spezialkonzepte an.
Auch für Wohnimmobilienverwalter bieten wir ein Spezialkonzept an, dass über den gesetzlich notwendigen Umfang hinausgeht.
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